IRONMAN Germany Sportordnung
This post is also available in: Englisch
Die komplette IRONMAN Germany Sportordnung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.
Sportordnung/Wettkampfbestimmungen
für IRONMAN und IRONMAN 70.3
Wettkämpfe in Deutschland
IRONMAN ist eine Individualsportart mit den drei Disziplinen Schwimmen, Radfahren und Laufen. Die Distanzen beim IRONMAN (Volldistanz) sind 3,8 km Schwimmen, 180 km Radfahren und 42,195 km Laufen. Die Distanzen des IRONMAN 70.3 sind 1,9 km Schwimmen, 90 km Radfahren und 21,1 km Laufen. Die drei Disziplinen werden in unmittelbarer Folge und an einem Tag absolviert. Zielschluss beim IRONMAN ist nach 15/16 Stunden, beim IRONMAN 70.3 nach 8 Stunden.
Geltungsbereich der nachfolgenden Sportordnung sind die IRONMAN-Veranstaltungen in Deutschland.
§ 1 Grundsätzliche Bestimmungen
1. Das nachstehende Regelwerk soll den sportlich fairen und reibungslosen Ablauf des Wettkampfes gewährleisten. Es ist für die Wettkampfteilnahme maßgeblich. Das Wettkampfgericht trägt dafür Sorge, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen dieser Wettkampfordnung durchgeführt wird. Die bei der Veranstaltung eingesetzten Wettkampfrichter (Referees) bilden unter der Leitung des Veranstalters (Rennleitung) das Wettkampfgericht.
2. Mit der Anmeldung und Teilnahme an dieser Veranstaltung hat der/die Teilnehmer/in (im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet) diese Wettkampfbestimmungen/Sportordnung, die Competition Rules der WTC (World Triathlon Corporation) und des Fachverbandes (DTU) in ihrer jeweils gültigen Fassung und in dieser Reihenfolge anerkannt. Ferner sind die Wettkampfinformationen (Race Info) und die in der Wettkampfbesprechung mitgeteilten Informationen zu beachten. Diese Rechtsgrundlagen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung der Sportart. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Soweit in dieser Sportordnung auf andere Bestimmungen verwiesen wird und sich diese widersprechen, bestimmt sich die Rangfolge nach der Reihenfolge ihrer Aufzählung.
3. Die vorstehenden Regel- und die auf ihnen beruhenden Wettkampfentscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar.
4. Grundsätze der Veranstaltung sind sportliche Fairness und die Einhaltung der Regeln. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser Grundsätze Vorteile zu verschaffen. Die Teilnehmer dürfen sich gegenseitig weder behindern oder gefährden, noch im Wettkampfablauf stören. Die Teilnehmer sollen anderen Teilnehmern, den Helfern des Ausrichters, Wettkampfrichtern und den Zuschauern mit Höflichkeit und Anstand begegnen. Sie beachten die Verkehrsregeln und folgen den Anweisungen des Veranstalters, der Wettkampfrichter (Referees) und des medizinischen Personals.
5. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Doping ist verboten. Es gelten die mit der Anmeldung anerkannten Dopingregeln und Blutgrenzwerte, die für die Veranstaltung zwingend sind. Mit seiner Anmeldung steht der Teilnehmer dafür ein, dass er vor und während der Teilnahme an der IRONMAN-Veranstaltung die Anti-Doping-Bestimmungen der WTC und/oder des zuständigen nationalen Fachverbandes nicht verletzt hat. Diese Vorgaben begründen sich mit dem Ziel des Veranstalters, einen sauberen, fairen und dopingfreien Sport zu gewährleisten und nur solche Sportler bei der Veranstaltung starten zu lassen und in der Ergebnisliste zu werten, die sich an diese Vorgabe halten.
6. Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit Regeländerungen, die den sportlichen Ablauf betreffen, vor. Diese Änderungen sind verbindlich, sofern die Teilnehmer davon schriftlich oder bei der Wettkampfbesprechung informiert werden. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist Pflicht.
§ 2 Sicherheitsbestimmungen
1. Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand und die technische Sicherheit seiner Ausrüstung allein verantwortlich und hat darauf zu achten, dass durch seine Ausrüstung andere Teilnehmer, Helfer oder Zuschauer nicht gefährdet werden.
2. Entspricht die Ausrüstung des Teilnehmers nicht den vorstehenden Vorgaben und/oder der Wettkampfinformation, wird der Teilnehmer nicht zum Wettkampf zugelassen.
3. Verstößt der Teilnehmer gegen vorstehende Regelung gemäß Ziffer 1. während der Veranstaltung, hat er auf Aufforderung durch den Referee und/oder Rennleitung den beanstandeten Zustand sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach oder kann ihr nicht Folge leisten, erfolgt die Disqualifikation des Teilnehmers durch das Wettkampfgericht.
4. Die Mitnahme von Ausrüstungsgegenständen, die in irgendeiner Form als „Kommunikations- oder Unterhaltungsmedien“ bezeichnet werden können, ist verboten. Dabei ist es nicht entscheidend, ob diese Gegenstände vom Teilnehmer genutzt werden oder nicht. Wird dieser Verpflichtung nicht Folge geleistet, erfolgt die Disqualifikation des Teilnehmers durch das Wettkampfgericht. Die direkte Disqualifikation durch einen Referee ist auch bei Feststellen des Regelverstoßes auf der Wettkampfstrecke möglich.
§ 3 Wechselzonen/Kleiderwechsel
1. Die Wechselzonen dürfen nur von Teilnehmern der Veranstaltung, Helfern des Veranstalters sowie Personen mit entsprechendem Berechtigungsausweis betreten werden. Trainer, Betreuer und Zuschauer haben keinen Zutritt.
2. Der Kleiderwechsel hat ausschließlich in den Wechselzonen zu erfolgen.
3. Der Neoprenanzug darf erst in der Wechselzone, an der dafür vorgeschriebenen Stelle (Wechselzelt, Radplatz) ausgezogen werden. Auf dem Weg in die Wechselzone darf der Neopren geöffnet und bis zu den zu den Hüften abgestreift werden.
4. Innerhalb der Wechselzonen ist es verboten, mit dem Rad zu fahren.
5. Das Bestreiten der Rad- und der Laufstrecke mit freiem Oberkörper ist untersagt.
§4 Identifizierbarkeit des Teilnehmers
1. Jeder Teilnehmer muss während des Wettkampfes und auch vor und nach dem Wettkampf in den offiziellen Zonen (Wechselzonen, Athletes Garden, …) jederzeit identifizierbar sein.
2. Die Identifizierbarkeitsform vor und nach dem Wettkampf in den offiziellen Zonen wird durch entsprechende Regelungen des Veranstalters in der Ausschreibung, der Wettkampfinformation (Race Info) oder der Wettkampfbesprechung festgelegt (z. B. durch das zwingend vorgeschriebene Tragen eines Armbandes, eines Zeitmessbandes beim Ein- und Austritt in die offiziellen Zonen, etc.). Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Rennen oder zur nachträglichen Disqualifikation führen, unabhängig davon wann der Verstoß festgestellt wird.
3. Die Startnummer ist während des Radfahrens auf dem Rücken, während des Laufens auf der Vorderseite des Körpers zu tragen und hat jederzeit gut sichtbar, also unverdeckt und ungefaltet zu sein. Das Tragen der Startnummer ist während des Schwimmens nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer gelben Karte gemäß § 12 geahndet werden. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen des § 2 Absatz 4 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
§ 5 Schwimmen
1. Die Nutzung von Schwimmbrillen oder -masken wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
2. Das Tragen eines Neoprenanzuges ist bis zu einer Wassertemperatur von 24,5°C erlaubt. Der Veranstalter behält sich bzgl. der Temperaturgrenze vor, in Abhängigkeit der klimatischen Bedingungen Sonderregelungen für einzelne oder alle Altersklassen zu treffen. Näheres wird in der Wettkampfbesprechung bekannt gegeben. Im Falle eines Verbots von Neoprenanzügen gilt das Verbot auch für Schwimmanzüge mit Gummi und/oder Neoprenanteilen/Beschichtungen. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert.
3. Die Benutzung von Flossen, Paddles, Schnorchel oder sonstiger Schwimmhilfen ist untersagt. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert.
4. Das Tragen von Handschuhen oder Socken während des Schwimmens ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer gelben Karte gemäß § 12 geahndet.
5. Das Tragen der Startnummer ist während des Schwimmens nicht gestattet. Die Startnummer darf erst in der Wechselzone angelegt werden. Es ist dem Athleten freigestellt seine Startnummer offen am Rad, oder in seinem (Schwimm-Rad-) Wechselbeutel zu lagern. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer gelben Karte gemäß § 12 geahndet.
6. Die Begleitung durch individuelle Kanus oder Schwimmer ist untersagt. Bei Verstoß kann der Teilnehmer disqualifiziert werden.
7. Vor dem Schwimmstart ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich in der Wechselzone einzufinden. Näheres regelt die Wettkampfinformation (Race Info).
8. Der Schwimmstart wird entsprechend der Wettkampfinformation durchgeführt. Die Teilnehmer müssen sich hinter der offiziellen Startlinie aufhalten.
§ 6 Radfahren
1. Alle Teilnehmer müssen beim Bike Check-In einen geprüften Helm abgeben. Es sind nur geprüfte Hartschalenhelme ohne Abänderung erlaubt. Der Helm muss ein Prüfungsvermerk folgender Normen tragen: SNELL- oder ANSI-Norm aus Amerika, KOVFS-Norm aus Schweden oder das GS-Prüfzeichen des TÜV Rheinland oder der Prüfnorm EN 1078 der Europäischen Union entsprechen. Der Helm muss am Rad deponiert werden.
2. Auf der Radstrecke besteht ausnahmslos Helmpflicht. Die Tragepflicht beinhaltet einen geschlossenen Helmriemen und beginnt mit der Aufnahme des Rads in der Wechselzone. Sie endet erst bei der Abgabe des Rades in der Wechselzone. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert.
3. Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden. Es sind keine Tandems (Ausnahme sind hier sehbehinderte Teilnehmer) und Liegeräder erlaubt. Die Entscheidung auf Zulässigkeit bei Prototypen, neuen oder „ungewöhnlichen“ Zusätzen liegt allein beim Veranstalter. Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad sind nicht erlaubt. Hinterräder dürfen vollverkleidet sein (Scheibe). Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoffen) sein. Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalls Verletzungen vermieden werden. Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Die Bremshebel müssen nach hinten ragen. Gestattet ist das Mitführen von Werkzeugen und Ersatzteilen. Lenkerendschalthebel können laut Herstellerempfehlung in jeder Weise
montiert werden, nach vorn ragend oder zum Teilnehmer zeigend. Zwingend ist jedoch, dass diese im Originalzustand sind und nicht verändert wurden.
4. Windschattenfahren ist verboten. Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers. Es gilt eine Windschattenbox von 10 x 2 Metern. Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen. Es herrscht Rechtsfahrgebot. Das Überholen ist nur linksseitig erlaubt. Überholt ein Teilnehmer auf der rechten Seite, wird er disqualifiziert.
5. Bei Verstoß gegen das Windschattenverbot können die Referees den Teilnehmer mit einer Zeitstrafe von 6 Minuten (4 Minuten bei Format 70.3.) belegen, die in der nächsten Penalty Box abzusitzen ist. Für das Anfahren der nächstgelegenen Penalty Box ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Fährt der Teilnehmer die Penalty Box nicht an, wird er disqualifiziert. Eine Zeitstrafe/Disqualifikation kann auch nachträglich mittels Foto-/Videobeweis erfolgen. In diesem Fall wird die Zeitstrafe auf die Gesamtzeit addiert.
6. Sofern die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Anwendung kommt, ist diese vom Teilnehmer einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen gegen die StVO sind wie Regelverstöße zu ahnden und können mit einer Zeitstrafe von 6 Minuten (die auf die Endzeit addiert werden) durch das Wettkampfgericht bestraft werden oder in besonders schweren Fällen auch zur Disqualifikation führen.
§ 7 Laufen
Es ist keine andere Art der Fortbewegung außer Laufen, Gehen oder Krabbeln erlaubt. Hiervon unberührt bleiben Sonderregelungen durch den Veranstalter bei körperlichen Einschränkungen des Teilnehmers.
§ 8 Hilfeleistung durch Dritte
1. Die Annahme fremder Hilfe ist verboten, soweit die Wettkampfordnung (Race Info) keine Ausnahmen vorsieht. Es ist die Pflicht der Teilnehmer, jede Art von fremder Hilfe oder Begleitung zurückzuweisen. Teilnehmer dürfen weder Begleitung noch Schrittmacherdienste in irgendeiner Form annehmen. Der Teilnehmer hat auf Aufforderung durch den Referee und/oder Rennleitung den beanstandeten Zustand sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach oder kann ihr nicht Folge leisten, kann die Disqualifikation des Teilnehmers erfolgen.
2. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen.
3. Persönliche Verpflegung darf auf der Radstrecke ausschließlich innerhalb von 50 Metern nach den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Verpflegungsstellen von eigenen Helfern des Teilnehmers angereicht werden. Auf der Laufstrecke ist das Anreichen von persönlicher Verpflegung ausschließlich innerhalb von 50 Metern nach den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Verpflegungsstellen erlaubt. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert.
4. Der Veranstalter übernimmt für die persönliche Verpflegung keine Verantwortung oder Haftung.
5. Während der Veranstaltung steht ein Bike Service auf der Radstrecke zur Verfügung. Dieser Bike Service steht bei technischen Defekten den Teilnehmern zur Verfügung, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Hilfe durch den Bike Service ableitet. Der Bike Service stellt keine Ersatzschläuche zur Verfügung.
§ 9 Coaching
Coaching ist die Unterstützung eines Wettkämpfers während des Rennens durch Zurufe und Anfeuerung. Coaching ist generell mit den folgenden Einschränkungen erlaubt.
- Es dürfen keine elektrischen oder sonstigen Verstärkungsgeräte eingesetzt werden.
- Jede Form des Coachings, bei der der coachende Begleiter sich mit- und fortbewegt (Mitbewegen mittels Fahrzeug, Rad, Inlineskates, Mitlaufen, etc.) ist auch im Vorbeifahren und –laufen verboten. Dazu gehört auch das Hinterherfahren und –laufen.
- Coaching ist nur vom Streckenrand aus erlaubt, d.h. der coachende Begleiter darf nicht auf der Strecke selber stehen und/oder sich mit dem Teilnehmer bewegen.
- Coaching ist erlaubt beim Anreichen von privater Verpflegung in den dafür ausgewiesenen Zonen. Beim Anreichen privater Verpflegung ist es erlaubt, einige Schritte mitzulaufen, bis der Teilnehmer die Verpflegung angenommen hat.
Auf der Radstrecke und Laufstrecke erfolgt beim ersten Fehlverhalten das Zeigen der gelben Karte, im Wiederholungsfall die rote Karte.
§ 10 Limitzeiten/Gesundheitsschutz/Wettkampfstrecken
Die Teilnehmer müssen die einzelnen Etappen bzw. den gesamten Wettkampf innerhalb von Limitzeiten absolvieren. Die jeweiligen Limitzeiten und der Wettkampfschluss sind in der Wettkampfinformation (Race Info) geregelt. Teilnehmer, die diese Limitzeiten nicht einhalten, müssen den Wettkampf beenden.
1. Teilnehmer, die nach Wettkampfschluss im Ziel eintreffen, werden nicht in der Ergebnisliste gewertet.
2. Teilnehmer, die den Wettkampf vorzeitig beenden oder beenden müssen, haben sich umgehend bei dem nächsten erreichbaren Wettkampfrichter abzumelden und in der nächsten Wechselzone (in der Penaltybox) zurückzumelden.
3. Das medizinische Personal hat die letzte und maßgebliche Entscheidungsgewalt darüber, einen Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen, wenn Gefahr für Leib oder Leben des Teilnehmers besteht. Eine solche medizinische Entscheidung führt sofort zur Disqualifikation des Teilnehmers.
4. Das Verlassen der offiziellen Wettkampfstrecke kann zur Disqualifikation führen. Wird die Strecke unverschuldet verlassen, ist der Wettkampf an der gleichen Stelle fortzusetzen.
5. Die Wertung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Zieleinlaufes. Diese Vorgabe gilt für die Gesamtwertung wie auch die jeweilige Wertung in der Altersklasse.
6. Bei der IRONMAN European Championship trägt der Sieger/die Siegerin der jeweiligen Wertungsklasse den Titel „Open IRONMAN European Champion“, unabhängig der Nationalität des Teilnehmers. Für die Wertung/Preisgeld ist es unerheblich ob der Teilnehmer Europäer/in ist oder nicht.
§ 11 Umweltschutz
Der Teilnehmer soll durch sein Verhalten die Belange des Umweltschutzes respektieren und durch sein Verhalten und die Teilnahme an der Veranstaltung die Natur nicht mehr als unvermeidbar belasten.
Müll (Gelverpackung, leere Flaschen, etc.) darf auf der Rad- und auf der Laufstrecke nur im Bereich der Verpflegungsstationen an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Ein Verstoß gegen diese Regel wird mit der roten Karte/Disqualifikation geahndet.
§ 12 Strafen/Disziplinarmaßnahmen
1. Das Wettkampfgericht ist befugt, die nach dieser Ordnung festgelegten Strafen und Maßnahmen zu treffen.
2. Gegen die Entscheidung des Wettkampfgerichts kann Einspruch beim Schiedsgericht eingelegt werden. In diesem Fall gilt § 13.
3. Verstöße gegen diese Wettkampfordnung sowie gegen das allgemeine Fairnessgebot oder sonstige Regeln, die dem Wettkampf zugrunde liegen, führen zu den nachfolgenden disziplinarischen Maßnahmen.
4. Verwarnungen sind auszusprechen bei
a) einfachen Regelverstößen, deren Zweck u. a. ein Zeitvorteil ist.
b) Verstößen gegen Gebote, deren Ziel es in erster Linie ist einen Vorteil im Wettkampf zu unterbinden, der Vorteil aber noch nicht eingetroffen ist oder durch Korrektur noch aufgehoben werden kann.
5. Zeitstrafen sind auszusprechen in den Fällen, in denen dies die Wettkampfordnung explizit anordnet.
6. Zeitstrafen sind ferner auszusprechen bei Regelverstößen, die nicht durch Maßnahmen gemäß Ziffer 4 revidiert werden können. In diesem Fall ist eine Zeitstrafe von 6 Minuten (4 Minuten beim IRONMAN 70.3) auszusprechen, die auf die Gesamtzeit zu addieren ist. Vorstehende Regelung gilt nicht bei Zeitstrafen wegen Windschattenverstoß (siehe hierzu § 6).
7. Bei der zweiten Zeitstrafe erfolgt die Disqualifikation des Teilnehmers.
8. Disqualifikationen und Zeitstrafen können durch die Rennleitung auch nachträglich ausgesprochen werden, falls ihr durch Mitglieder des Wettkampfgerichtes oder durch die Polizei ein dies rechtfertigender Sachverhalt zur Kenntnis gebracht wird. Grob unsportliches Verhalten, Beleidigungen und Tätlichkeiten rechtfertigen eine Disqualifikation, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist.
9. Es können schwarze, gelbe und rote Karten von den Referees gezeigt werden:
- schwarze Karte: Zeitstrafe von 6 Minuten (IRONMAN)/4 Minuten (IRONMAN
70.3.) für Windschattenfahren.
- gelbe Karte: Verwarnung (z. B. Urinieren auf der Strecke oder in den
offiziellen Wettkampfzonen außerhalb der zur Verfügung gestellten Dixie- Toiletten, Tragen von Socken/Stützstrümpfen beim Schwimmen, Blocking, Coaching, …).
- rote Karte: direkte Disqualifikation (z. B. grob unsportliches Verhalten, Müllentsorgung
außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, Mitführen von Unterhaltungs- oder
Kommunikationsmedien, …)
- Eine mündliche Verwarnung ist jederzeit möglich.
- Eine Zeitstrafe/Disqualifikation kann auch nachträglich mittels Foto-/
Videobeweis erfolgen.
10. Ablauf Verwarnung/Zeitstrafe/Disqualifikation auf der Radstrecke: Der Referee nimmt eindeutig mit dem Teilnehmer Kontakt auf. Die entsprechende Karte (schwarz, gelb, rot) wird gezeigt. Der Teilnehmer ist danach verpflichtet, die nächste Penalty Box anzufahren, egal welche Karte er bekommen hat.
- Bei einer gelben Karte (Verwarnung für leichte Vergehen, siehe $12 Absatz 9) wird in der Penalty Box die Startnummer des Teilnehmers mit einem „P“ markiert, der Teilnehmer unterschreibt bei dem verantwortlichen Referee und darf anschließend weiterfahren.
- Bei einer schwarzen Karte (nur bei Windschattenfahren) erhält der Teilnehmer von dem verantwortlichen Referee in der Penalty-Box eine Stoppuhr. Diese wird gestartet, der Teilnehmer wartet 6 Minuten (4 Minuten beim IRONMAN 70.3) und zeigt nach Ablauf der Zeit dem Referee die Stoppuhr. Die Startnummer wird mit einem Schrägstrich markiert. Der Teilnehmer unterschreibt, anschließend darf er weiterfahren.
- Hat der Teilnehmer eine rote Karte bekommen, wird er sofort disqualifiziert. Die Startnummer wird mit einem Doppelkreuz markiert. Der Teilnehmer wird durch Meldung an die Zeitmessung und die Penalty Box in der Wechselzone 2 aus dem Rennen genommen. Die Disqualifikation wird von dem zuständigen Referee protokolliert und von dem Teilnehmer gegengezeichnet. Der Teilnehmer ist somit direkt disqualifiziert und das Rennen für ihn beendet.
- Erhält der Teilnehmer eine zweite gelbe Karte, muss er eine Zeitstrafe von 6 Minuten (4 Minuten bei IRONMAN 70.3) in der nächsten Penalty Box absitzen. Der Teilnehmer erhält von dem verantwortlichen Referee in der Penalty-Box eine Stoppuhr. Diese wird durch den Referee gestartet. Der Teilnehmer wartet 6 Minuten (4 Minuten beim IRONMAN 70.3) und zeigt nach Ablauf der Zeit dem Referee die Stoppuhr. Die Startnummer wird mit dem zweiten „P“ markiert. Der Teilnehmer unterschreibt das Protokoll, anschließend darf er weiterfahren.
- Erhält der Teilnehmer eine zweite schwarze Karte, wird er sofort disqualifiziert. Die Startnummer wird mit einem Doppelkreuz markiert. Der Teilnehmer wird durch Meldung an die Zeitmessung und die Penalty Box in der Wechselzone 2 aus dem Rennen genommen. Die Disqualifikation wird von dem zuständigen Referee protokolliert und von dem Teilnehmer gegengezeichnet. Der Teilnehmer ist somit direkt disqualifiziert und das Rennen für ihn beendet.
- Für das Anfahren der nächstgelegenen Penalty Box ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Fährt er diese nicht an, wird er disqualifiziert. Diese Disqualifikation kann auch nach dem Rennen ausgesprochen werden.
- Für den gesamten Wettkampf gilt: Erhält der Teilnehmer eine dritte Karte, gleich welcher Farbe, nach einer der folgenden Kombinationen, wird er sofort disqualifiziert:
- gelb-gelb
- gelb-schwarz
- schwarz-gelb
11. Erhält der Teilnehmer eine gelbe Karte auf der Laufstrecke, hat auf Anruf durch den Referee stehen zu bleiben. Der Referee wird den Teilnehmer dann auf den Regelverstoß hinweisen und seine Startnummer markieren. Er wird auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Anschließend darf der Teilnehmer das Rennen fortsetzen. Wird die zweite gelbe Karte auf der Laufstrecke erhalten, wird eine Zeitstrafe von 6 Minuten (4 Minuten bei IRONMAN 70.3) auf die Endzeit addiert.
12. Alle ausgesprochenen Bestrafungen (gelbe, schwarze und rote Karten) werden an einem Infoboard in der Wechselzone 2 bis spätestens eine Stunde nach dem Ende des Wettkampfs ausgehängt.
§ 13 Einsprüche
1. Einspruchsberechtigt ist, wer durch die beanstandete Maßnahme unmittelbar betroffen ist. Gegen eine Disqualifikation oder den sofortigen Ausschluss sowie gegen das offizielle Ergebnis kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass eine Regelverletzung seitens des Wettkampfgerichtes vorliegt, nicht darauf, dass die tatsächlichen Feststellungen (Tatsachenentscheidungen) des Wettkampfgerichtes/Refeeres unzutreffend sind.
2. Der Einspruch ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache, unter Benennung des Einspruchsgrundes, beim Schiedsgericht einzulegen (am Wettkampftag bis 22.30/23.00 Uhr am Ziel), oder spätestens am Tag nach der Veranstaltung bis 9.00 Uhr (in den Räumlichkeiten der Siegerehrung), gegen Zahlung einer Gebühr von € 50 (bar), bei den IRONMAN Wettkämpfen. Bei den IRONMAN Germany 70.3 Wettkämpfen ist ein Einspruch ausschließlich am Ziel bis 17.30 Uhr einzulegen. Wird dem Einspruch abgeholfen (stattgegeben), wird die Gebühr zurück erstattet.
3. Zur Feststellung der Wettkampfergebnisse und der Beurteilung von Einsprüchen tritt am Tag nach der Veranstaltung das so genannte Schiedsgericht in der Zeit zwischen 9 und 10 Uhr zusammen (beim IRONMAN 70.3 tagt das Schiedsgericht von 17.30 bis 18.30 Uhr). Tagungsort ist der Ort der Siegerehrung. Das Schiedsgericht setzt sich wie folgt zusammen:
- dem Renndirektor der Veranstaltung oder dem von ihm bestimmten Vertreter
- dem Head of Referees der Veranstaltung oder dem von ihm bestimmten Vertreter.
- einer Person mit Befähigung zum Richteramt oder qualifizierter juristischer Ausbildung.
4. In dem Verfahren vor dem Schiedsgericht haben die betroffenen Personen eine angemessene Zeit, ihren Standpunkt darzustellen. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Soweit erforderlich und angemessen möglich sind Zeugen zu hören. Auf Grundlage der Aussagen der angehörten Personen und vorliegenden Unterlagen entscheidet das Schiedsgericht nach nochmaliger Beratung (geheim) durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung wird danach dem Betroffenen sofort bekannt gegeben.
5. Das Schiedsgericht stellt die Wettkampfergebnisse – vorbehaltlich noch ergehender Dopingbefunde – fest. Es entscheidet für den Wettkampf endgültig. Seine Entscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar.
§ 14 Doping
Doping (siehe § 1 Ziffer 5) ist bei der Veranstaltung verboten. Es gelten die Bestimmungen des Anmeldeformulars. Doping führt zur Disqualifikation bei der Veranstaltung.
Xdream Sports & Events GmbH
Ironman * Ironman 70.3 * IronKids * Iron Girl * 5i50
Steinheimer Vorstadt 34 – 36
D-63456 Hanau-Steinheim
Phone: +49 (0) 6181 – 42856 0
Fax: +49 (0) 6181 – 42856 70
Email: info@ironman.de
Web: www.ironmanfrankfurt.com
(Stand: 5. April 2011)

